Gesetzliche Grundlagen
Die österreichische Vignettenpflicht ist im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG), BGBl. I Nr. 109/2002, geregelt. Das Gesetz wurde mehrfach novelliert und enthält die wesentlichen Bestimmungen zur zeitabhängigen Maut (Vignette) und zur streckenbezogenen Maut (GO-Maut).
Wichtige Paragraphen des BStMG
- § 1: Geltungsbereich: Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen
- § 6: Vignettenpflicht: Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGM
- § 7: Vignettenarten und Gültigkeitsdauern
- § 8: Vignettenpreise und Preisfestsetzung
- § 9: Anbringung der Vignette
- § 13: Ausnahmen von der Vignettenpflicht
- § 20: Ersatzmaut bei Mautverstößen
- § 21–22: Verwaltungsstrafbestimmungen und Strafrahmen: 120 € bis 3.000 €
Strafrahmen
| Verstoß | Ersatzmaut | Verwaltungsstrafe |
|---|---|---|
| Keine Vignette | 120 € | 120 – 3.000 € |
| Abgelaufene Vignette | 120 € | 120 – 3.000 € |
| Falsch angebrachte Vignette | 120 € | 120 – 3.000 € |
| Manipulierte Vignette | Keine | 300 – 3.000 € |
Rechtlicher Hinweis
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