Richtlinien & Vorschriften

Gesetzliche Grundlagen und Regelungen zur österreichischen Vignettenpflicht

Gesetzliche Grundlagen

Die österreichische Vignettenpflicht ist im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG), BGBl. I Nr. 109/2002, geregelt. Das Gesetz wurde mehrfach novelliert und enthält die wesentlichen Bestimmungen zur zeitabhängigen Maut (Vignette) und zur streckenbezogenen Maut (GO-Maut).

Wichtige Paragraphen des BStMG

  • § 1: Geltungsbereich: Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen
  • § 6: Vignettenpflicht: Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGM
  • § 7: Vignettenarten und Gültigkeitsdauern
  • § 8: Vignettenpreise und Preisfestsetzung
  • § 9: Anbringung der Vignette
  • § 13: Ausnahmen von der Vignettenpflicht
  • § 20: Ersatzmaut bei Mautverstößen
  • § 21–22: Verwaltungsstrafbestimmungen und Strafrahmen: 120 € bis 3.000 €

Strafrahmen

VerstoßErsatzmautVerwaltungsstrafe
Keine Vignette120 €120 – 3.000 €
Abgelaufene Vignette120 €120 – 3.000 €
Falsch angebrachte Vignette120 €120 – 3.000 €
Manipulierte VignetteKeine300 – 3.000 €

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite dient ausschließlich der Information. Für verbindliche Rechtsauskünfte wenden Sie sich bitte an die ASFINAG, einen Rechtsanwalt oder den ÖAMTC/ARBÖ.